Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.12.2018Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
TNRSG 1995 §1 Z7aRechtssatz
Ausreichend für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 11 Abs. 1 iVm. § 1 Z 7a TNRSG 1995 ist, wenn eine im Gesetz umschriebene Unterstützungshandlung, die eine indirekte verkaufsfördernde Wirkung für ein Tabakerzeugnis hervorruft, gesetzt wird.
Schlagworte
Sponsoring; Legaldefinition; World Health Assembly Resolution 56.1; Beitrag zu einer Aktivität; Unterstützung von Einzelpersonen; Beitrag zu einer Veranstaltung; Unterstützungshandlung; verkaufsfördernde Wirkung; Ziel; EignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.021.020.13007.2018Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019