Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.12.2018Norm
FSG 1997 §24 Abs1Rechtssatz
Für die Wertung des Verhaltens eines Fahrzeuglenkers sind die Verwerflichkeit der Handlungen, die Gefährlichkeit der Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; gesundheitliche Eignung; Verkehrsunfall; Alkohol; Wertung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.673.001.2018Zuletzt aktualisiert am
18.02.2019