Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.01.2019Norm
ZustG §26 Abs2Rechtssatz
Die aus § 26 Abs 2 ZustG folgende Zustellvermutung bei Zustellung ohne Zustellnachweis, wonach eine Zustellung am dritten Werktag nach Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gilt, ist widerlegbar. Dafür reicht bereits eine gegenteilige Behauptung des Empfängers, sofern die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung nicht beweisen kann. Die Beweislast trifft somit die Behörde (VwGH 94/04/0061; 2007/16/0175; 2007/17/0202 ua).
Schlagworte
Finanzrecht; Verfahrensrecht; Zustellung; Zustellmangel;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1219.001.2018Zuletzt aktualisiert am
18.02.2019