RS Lvwg 2019/1/14 LVwG-AV-591/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.01.2019

Norm

WRG 1959 §38
WRG 1959 §138

Rechtssatz

Eine Herstellung ist dann eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde (vgl VwGH 94/07/0078).

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.591.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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