Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.01.2019Norm
WRG 1959 §38Rechtssatz
Eine Herstellung ist dann eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde (vgl VwGH 94/07/0078).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; eigenmächtige Neuerung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.591.001.2018Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021