RS Lvwg 2019/2/4 LVwG-S-2546/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.02.2019

Norm

12010E267AEUV Art 267
32014R0165 KontrollgeräteV Art34 Abs3
32014R0165 KontrollgeräteV Art36 Abs2
KFG 1967 §102a Abs4

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wurden gemäß Art. 267 zweiter Satz AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt [in Berücksichtigung des mit Beschluss vom 4.3.2019 berichtigten Schreibfehlers]:

Frage I.

Ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, insbesondere deren Art. 34 Abs. 3 letzter Satz sowie deren Art. 36 Abs. 2, so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die verlangt, dass Lenker von Kraftfahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber iSd Art. 2 Abs. 2 lit. h der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgerüstet sind, im Falle des Fehlens einzelner Arbeitstage auf der Fahrerkarte (Art. 2 Abs. 2 lit. f leg.cit.), für welche auch keine Schaublätter mitgeführt werden, für diese Tage entsprechende Bestätigungen des Arbeitgebers, die den Mindestanforderungen des von der Kommission gemäß Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 2006/22/EG erstellten Formblattes entsprechen müssen, mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen haben?

Frage II.

Für den Fall, dass Frage I. verneint wird:

Ist das von der Kommission mit ihrem Beschluss 2009/959/EU festgelegte Formblatt gänzlich oder teilweise ungültig?

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Vorabentscheidungsersuchen; Fahrerkarte; Formblatt; Gültigkeit;

Anmerkung

Der Beschluss vom 4. Februar 2019 wird dahingehend berichtigt, dass es in der
Vorlagefrage I. anstatt „Richtlinie 2006/33/EG“ „Richtlinie 2006/22/EG“
zu lauten hat.
Urteil des EuGH vom 7.5.2020, Rechtssache C-96/19

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2546.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten