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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Das Vorliegen eines berichtigungsfähigen Rechenfehlers wurde in der Rechtsprechung des VwGH lediglich dann angenommen, wenn eine im Bescheid offen gelegte Rechenoperation unrichtig vorgenommen wurde (vgl. VwGH 18.12.2014, 2012/07/0233).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090141.L05Im RIS seit
14.02.2019Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019