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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/10/0038 B 23. Mai 2017 RS 1Stammrechtssatz
Dem erteilten Mängelbehebungsauftrag wurde vom Revisionswerber nicht entsprochen. Insbesondere wurde (auch) der Mangel der unterbliebenen Einbringung der Revision durch einen Rechtsanwalt nicht behoben, sodass diese gemäß § 34 Abs. 2 VwGG als zurückgezogen gilt. Im Hinblick darauf war die Revision in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
ZurückziehungMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018090128.L02Im RIS seit
13.02.2019Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019