Norm
ZPO §178Rechtssatz
Ein Sachverständigengutachten zur Liegenschaftsbewertung ist ungenügend im Sinne des § 362 Abs 2 ZPO, wenn in der mündlichen Gutachtenserörterung Schlussfolgerungen nicht ausreichend begründet werden. Dies stellt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2018:RL0000195Im RIS seit
18.02.2019Zuletzt aktualisiert am
18.02.2019