RS Vwgh 2018/12/20 Ra 2018/07/0478

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2018
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §9 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, mit dem sein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung hinsichtlich einer näher bezeichneten Fischteichanlage gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen wurde, ab. Die Verweigerung der Erteilung einer Bewilligung ist - wie der gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligung - einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich. Der dagegen erhobenen Revision kann schon mangels Vollzugsmöglichkeit aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (vgl. VwGH 30.5.2018,

Ra 2018/04/0120; 4.3.2014, AW 2013/01/0048, jeweils mwN).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018070478.L02

Im RIS seit

14.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten