Norm
NYÜ ArtV Abs1 litaRechtssatz
Die Frage der Gültigkeit, also nach dem Zustandekommen und der Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung, unterliegt dem (anscheinend) gewählten Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132373Im RIS seit
12.02.2019Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020