Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.12.2018Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §129Rechtssatz
Angesichts der Bestandfestigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist das Zuschlagskriterium Preis/Preisdämpfungsfaktor jedoch nicht mehr in erster Linie am Sachlichkeitsgebot zu messen, sondern vielmehr auf den objektiven Erklärungswert aus Sicht des „durchschnittlichen fachkundigen Bieters“ abzustellen.
Schlagworte
Vergabeverfahren, Zuschlagsentscheidung, Ausscheidungsbestimmungen, objektiver ErklärungswertEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.5.53.1.16.2018Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019