Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.01.2019Norm
LSD-BG 2016 §21 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhalts iSd § 34 Abs 1 Z 17 StGB liegt nicht vor, wenn dieser bereits im Zuge der durchgeführten Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei vollständig und lückenlos festgestellt wurde, nachdem bereits zu diesem Zeitpunkt das Unrecht der Tat vollends verwirklicht war.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; Entsendung; Sozialversicherung; Meldung; Schutzzweck;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2667.001.2018Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019