RS Lvwg 2019/1/11 LVwG-S-2667/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

11.01.2019

Norm

LSD-BG 2016 §21 Abs1 Z1
LSD-BG 2016 §26 Abs1 Z3
VStG 1991 §20
StGB §34 Abs1 Z17

Rechtssatz

Eine Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhalts iSd § 34 Abs 1 Z 17 StGB liegt nicht vor, wenn dieser bereits im Zuge der durchgeführten Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei vollständig und lückenlos festgestellt wurde, nachdem bereits zu diesem Zeitpunkt das Unrecht der Tat vollends verwirklicht war.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; Entsendung; Sozialversicherung; Meldung; Schutzzweck;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2667.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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