Norm
EO §7 Abs3Rechtssatz
Für einen einseitigen Antrag auf Ausstellung einer Rechtskraft- bzw Vollstreckbarkeitsbestätigung besteht keine Kostenersatzpflicht. Dies gilt nicht bei Vorliegen eines Zwischenstreits (RG0000045).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000161Im RIS seit
07.02.2019Zuletzt aktualisiert am
07.02.2019