RS Lvwg 2018/12/6 LVwG-AV-1088/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

06.12.2018

Norm

GewO 1994 §373d

Rechtssatz

Eine Ausbildung ist reglementiert, wenn sie speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet ist und aus einem abgeschlossenen Ausbildungsgang oder mehreren Ausbildungsgängen besteht, der (die) gegebenenfalls durch eine Berufsausbildung, durch ein Berufspraktikum oder durch Berufspraxis ergänzt wird (werden).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gleichhaltung; Qualifikation; Befähigungsnachweis; Unterlagen; Verfahrensrecht; Verbesserungsauftrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1088.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten