Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
12.05.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Stiefkinder sind genauso wie Adoptivkinder als Familienangehörige im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz anzusehen, obwohl sie nicht mit dem Zusammenführenden verwandt sind, sodass der Gesetzgeber hier offensichtlich eine besondere familiäre Beziehung schützen wollte.
Schlagworte
Anwendungsbereich des § 30 NAG, Wortinterpretation, teleologische Interpretation, historische Interpretation, planwidrige Lücke, Stiefkinder, Schutz des Familienlebens, Inlandsantragstellung, Überschreitung der Dauer des erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthalts, finanzielle Belastung einer GebietskörperschaftAnmerkung
VwGH v. 17.1.2019, Ra 2017/22/0115-0116; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.081.13654.2016Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019