Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.05.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Nach den Erläuterungen zu BGBl. I Nr. 100/2005 soll mit § 30 NAG verhindert werden, dass das Quotensystem bzw. das System der Niederlassung selbst durch das Eingehen von Ehen oder die Annahme an Kindes statt ausgehebelt wird. Da Fremde durch das Eingehen einer Ehe mit einem Österreicher erheblich begünstigt werden, muss nach dem Ansinnen des Gesetzgebers ein Regulativ eingezogen werden, wo es nicht mehr gilt, ein Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK zu schützen oder zu ermöglichen.
Schlagworte
Anwendungsbereich des § 30 NAG, Wortinterpretation, teleologische Interpretation, historische Interpretation, planwidrige Lücke, Stiefkinder, Schutz des Familienlebens, Inlandsantragstellung, Überschreitung der Dauer des erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthalts, finanzielle Belastung einer GebietskörperschaftAnmerkung
VwGH v. 17.1.2019, Ra 2017/22/0115-0116; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.081.13654.2016Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019