Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.02.2017Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
NatSchG Stmk 1976 §28Rechtssatz
Die gemäß § 28 NatSchG Stmk 1976 beantragte naturschutzrechtliche Bewilligung für die Anlage eines Weingartens in einem Europaschutzgebiet betrifft auch dann ein einheitliches Projekt, wenn der Weingarten nach einem Lageplan eine Wiesenfläche und dem zweiten Lageplan auch eine Waldfläche umfassen soll. Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung nur für einen Teil eines einheitlichen Projektes widerspricht § 59 Abs 1 AVG, da damit die Angelegenheit nicht zur Gänze erledigt wird. Somit war es nicht zulässig, die Anlage mit zwei Teilbescheiden naturschutzrechtlich zu bewilligen, indem die beiden Lagepläne zum Gegenstand gesonderter Bewilligungen gemacht wurden. Die Erlassung zweier Bescheide jeweils über Teile des einheitlichen Projektes macht beide Bescheide inhaltlich rechtswidrig.
Schlagworte
Weingarten, naturschutzrechtliche Bewilligung, Projekt, Einheitlichkeit, Trennung, Trennbarkeit, AbsprücheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.52.28.2910.2017Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019