Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
27.11.2018Norm
BAO §85 Abs2Rechtssatz
Die Einbringung einer als „Veränderungsanzeige“ deklarierten Eingabe, welche entgegen den gesetzlichen Vorgaben eine die Berechnungsgrundlagen für die Ergänzungsabgabe enthaltende Parteienerklärung nicht bzw nicht im geforderten Umfang enthält, ist nicht als eine einem Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs 2 BAO zugängliche Eingabe anzusehen.
Schlagworte
Finanzrecht; Wasseranschlussabgabe; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Veränderungsanzeige; Berechnungsfläche; Fertigstellungsanzeige;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.418.001.2018Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019