Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
21.12.2018Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Frage, ob durch eine Maßnahme Interessen des Landschafts- oder Ortbildschutzes beeinträchtigt werden, um eine solche des ästhetischen Empfindens, die – wenn nicht auf Grund der gegebenen Umstände des Einzelfalles die ästhetisch nachteilige und störende Beeinflussung für jeden Durchschnittsbetrachter evident und offenkundig ist – eines hinreichenden Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf sachverständiger Grundlage bedarf (VwGH 2008/07/0121).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Ablagerung; objektiver Abfallbegriff; Abfallende; Beseitigungsauftrag; Maßnahmenauftrag; Kommissionsgebühren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1382.001.2017Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019