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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5;Rechtssatz
Soweit sich die Revisionswerberin in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, weil das VwG Willkür geübt habe, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei nicht um vor dem VwGH verfolgbare Rechte handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016110013.J05.1Im RIS seit
29.01.2019Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019