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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31996L0071 Entsende-RL Art2 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft von grenzüberschreitend nach Österreich Entsandten ist entsprechend Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 96/71/EG nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats und damit gemäß § 7i Abs. 10 AVRAG 1993 nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des jeweiligen Sachverhalts zu beurteilen (vgl. VwGH 15.1.2018, Ra 2017/11/0304). Dies erfordert eine Prüfung des Gesamtbilds der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände (vgl. nur etwa VwGH 18.10.2017, Ra 2016/11/0177, und - insbesondere zur Abgrenzung zwischen echtem und freiem Dienstvertrag - VwGH 31.8.2015, 2013/11/0130). Eine derartige - notwendigerweise einzelfallbezogene - Beurteilung ist im Regelfall (wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde) nicht revisibel (vgl. nur etwa VwGH 23.9.2014, Ro 2014/01/0033, 28.4.2016, Ro 2015/07/0041, 20.9.2017, Ra 2017/11/0024, 13.12.2018, Ra 2017/11/0301).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018110030.L02Im RIS seit
31.01.2019Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019