TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/21 W152 2197243-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.09.2018
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Entscheidungsdatum

21.09.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art.133 Abs4

Spruch

W152 2197243-1/14E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Walter KOPP über die Beschwerde der XXXX, geb. XXXX, StA. Jemen, gegen Spruchpunkt I des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.04.2018,Zl. 1123057606-170881195, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.07.2018 zu Recht erkannt:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) idgF, der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 idgF wird festgestellt, dass XXXXdamit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG idgF nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Die Beschwerdeführerin reiste am 26.07.2017 in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, worauf sie am 26.07.2017 von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes und am 02.03.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen wurde.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, wies dann den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten mit Bescheid vom 18.04.2018, Zahl: 1123057606-170881195, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde der Beschwerdeführerin der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II). Gleichzeitig wurde ihr gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 18.04.2019 erteilt (Spruchpunkt III). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin Staatsangehörige des Jemen sei. Es drohe ihr jedoch keine asylrelevante Gefahr.

Gegen Spruchpunkt I des oben genannten Bescheides erhob die Asylwerberin fristgerecht Beschwerde.

Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

Feststellungen (Sachverhalt):

Feststellungen zur Person der Beschwerdeführerin:

Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige des Jemen, trägt den Namen XXXX und wurde am XXXX im Jemen geboren. Sie gehört der arabischen Volksgruppe und der sunnitischen Religionsgemeinschaft an. Ihr Ehegatte XXXX, geb. XXXX, StA. Jemen, war für das jemenitische Außenministerium in Sanaa, wo die Beschwerdeführerin mit ihrer Familie auch lebte, im Range eines Botschaftssekretärs tätig. Zuletzt war ihr Ehegatte von 2012 bis 2016 als Stellvertreter des Botschafters in XXXX tätig. Danach verabschiedete dieser sich 2017 in Schweden von der Beschwerdeführerin, worauf kurz danach auch der Kontakt abbrach. Ihr Ehegatte, ein Schiite, trat unter dem Regime des Präsidenten Saleh in den diplomatischen Dienst ein, wodurch er sich nach dem Rücktritt von Saleh immer mehr als Gegner des nachfolgenden Präsidenten Hadi ansah. Da der Ehegatte der Beschwerdeführerin jedoch weiter im diplomatischen Dienst verblieb und somit als Repräsentant des jemenitischen Außenministeriums der international anerkannten Regierung des Präsidenten Hadi von den Huthis als Gegner wahrgenommen wird, droht ihm und seiner Ehegattin bei einer Rückkehr nach Sanaa (ebenfalls) Verfolgung.

Feststellungen zur Lage im Jemen:

Politische Lage

Die Republik Jemen bezeichnet sich in ihrer am 15./16. Mai 1991 in einer Volksabstimmung angenommenen Verfassung (geändert am 28. September 1994) als unabhängigen, arabischen, islamischen und republikanischen Staat. Jemen ist Teil der arabischen und islamischen Welt. Staatsreligion ist der Islam (LIPortal 9.2017).

Die innere Lage des Landes wird immer noch durch die geteilten historischen Erfahrungen geprägt: einerseits britische Kolonialisierung und anschließende sozialistische Einflüsse im Süden, andererseits muslimische Imam-Herrschaft und Stammesgesellschaft im Norden. Insbesondere seit dem Sezessionskrieg 1994 hat sich Jemen auf den Weg einer allerdings schwierigen und nicht unangefochtenen Demokratisierung begeben. Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen dem ehemaligen Nord- und Südjemen bestehen fort. Diese belasten das politische und gesellschaftliche Klima des Landes (AA 4.2016).

2004 begann in der nordjemenitischen Provinz Sa'ada der Huthi-Aufstand. Der Expräsident Ali Abdullah Saleh bekämpfte während seiner Amtszeit bis 2012 den Aufstand. Nach seinem Rücktritt schloss er sich allerdings der Rebellion an, als diese sich ausbreitete. Im Herbst 2014 nahmen die Huthi die Hauptstadt Sana'a ein (Der Standard 23.8.2016). 2015 besetzten die Huthi-Rebellen den Präsidentenpalast und einige Ministerien in Sana'a, lösten Anfang Februar per Dekret das Parlament auf und setzten einen "Obersten Revolutionsrat" als Exekutivorgan ein (AA 4.2016). Präsident Hadi gab am 22.1.2015 eine Rücktrittserklärung ab, nahm diese jedoch Anfang Februar zurück. Nach einem Zwischenaufenthalt in Aden begab er sich nach Saudi-Arabien ins Exil, hält sich jedoch zwischendurch auch in Aden auf (LIPortal 9.2017). Der Krieg im Jemen eskalierte im März 2015, als eine Koalition unter saudi-arabischer Führung im Namen der international anerkannten Regierung unter Präsident Hadi gegen die Huthi-Rebellen intervenierte. Dies hat im ohnehin armen Land zu einer humanitären Katastrophe geführt (ICG 8.2017).

Der Jemen befindet sich derzeit in einer politischen Schwebe. Die Huthi behaupten, das Parlament sei aufgelöst und durch einen Übergangs-Revolutionsrat unter dem Vorsitz von Mohammed Ali al-Huthi ersetzt worden. Die UNO, die USA und der Golf-Kooperationsrat weigern sich jedoch, die Huthi-Herrschaft anzuerkennen (BBC 6.7.2017). Zudem haben Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates (IS) das Chaos ausgenutzt, indem sie Gebiete im Süden eingenommen und ihre Angriffe intensiviert haben (BBC 28.3.2017).

Nach einer Zeit des rasanten Vormarschs hat die Allianz aus Huthi und Saleh-Unterstützern im Juli und August 2015 Territorium im Süden eingebüßt. Seitdem bekämpfen sie die Gegenseite, was in einer Pattsituation endete. Die Allianz hat die Kontrolle über das Gebiet des nördlichen Zaidi-Hochlandes [mehrheitlich von den Zaiditen, einem Zweig der Shi'a bewohnt], das die Hauptstadt Sana'a und die Mehrheit der Bevölkerung des Landes umfasst. Dies hat zu einem angespannten Status Quo geführt, von dem mehrere Konfliktparteien profitieren, der jedoch großes Leid unter den JemenitInnen und zusätzliche Instabilität in der gesamten Region hervorgerufen hat (ICG 11.10.2017).

Führende Politiker und Militärs haben Mitte Mai 2017 in Aden die Bildung einer neuen "Übergangsregierung" für Südjemen verkündet. Damit gibt es im Jemen jetzt drei Regierungen, eine in Sana'a und zwei in Aden. Und ausgerechnet der international anerkannte Präsident Hadi operiert meist aus dem Exil in Riad. Zubaidi, der Anführer der "Bewegung des Südens", machte seine Deklaration zur neuen Regierung im Fernsehen vor einer Flagge der einstigen Demokratischen Volksrepublik Südjemen, vorerst ohne die Unabhängigkeit auszurufen. Nun droht eine Eskalation des Konfliktes zwischen Anhängern Hadis und südjemenitischen Fraktionen, die mit der Sezession liebäugeln. Über den Gräben im Süden ist auch eine Diskrepanz zwischen der Politik Saudi-Arabiens und derjenigen der Vereinigten Arabischen Emirate deutlich geworden. Die beiden Golfstaaten führen eine multinationale Militärkoalition an, welche die Anti-Huthi-Allianz unterstützt. Während Saudi-Arabien vor allem aus der Luft bombardiert und seine Aktivitäten auf die saudisch-jemenitische Grenze fokussiert, haben sich die Emirate der Hafenstädte im Süden angenommen. Zur Unterstützung der Anti-Huthi-Allianz in Aden schickten sie Bodentruppen. Südjemenitische Anführer wie Al Zubaidi haben enge Beziehungen zu den Emiraten entwickelt, während der heute in Riad lebende Hadi von Saudi-Arabien unterstützt wird (NZZ 13.5.2017).

Anlässlich der Gedenkfeiern zum 54. Jahrestages des Aufstandes gegen die Briten am 14.10.2017 verkündete Al Zubaidi die baldige Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums und die Konstituierung eines Parlamentes mit 303 Abgeordneten, welches alle Regionen des Süden repräsentieren soll (Reuters 14.10.2017, vgl. MEM 15.10.2017). [siehe auch Abschnitt: 3.3. Bewegung des Südens - Al Hirak].

Ex-Präsident Saleh inszenierte am 24.8.2017 eine Groß-Kundgebung in Sana'a anlässlich des 35. Jahrestages der Gründung der "General People's Congress Partei" (GPC). Die Huthi-Führung forderte am Vortag die Einführung des Ausnahmezustandes (ICG 8.2017). In einer Rede stellte Abdulmalik al-Huthi eine "Verschwörung" in den Raum. Saleh antwortet seinerseits mit einer Rede, in der er die Huthi beschuldigte, die 2015 getroffenen Absprachen zur Regierung der kontrollierten Gebiete zu brechen (Der Standard 29.8.2017, vgl. The National 20.8.2017). Hinter der "Verschwörung" stehen die Bemühungen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), des zweit-wichtigsten Mitglieds in der Saudi-Allianz, um einen Waffenstillstand. Die Huthi befürchteten, Saleh könnte diesen am 24. August verkünden (Der Standard 29.8.2017). Auch Al Huthi sagte, dass er bereit sei, auf ein Friedensabkommen mit der Regierung von Herrn Hadi und der von Saudi-Arabien geführten Koalition hinzuarbeiten, das die VAE einschließt, aber nur ein Abkommen, das im Interesse des Landes sei (The National 20.8.2017).

Die Spannungen zwischen den Anhängern der Partei Huthi und Salehs General People's Congress (GPC) blieben nach dem Zusammenstoß vom 25. August in der Hauptstadt Sana'a hoch, obwohl die Führer auf beiden Seiten öffentlich versichert hatten, dass die Allianz fortgeführt wird (ICG 8.2017). Sana'a ist nun zwischen den beiden Lagern aufgeteilt, wobei die Huthi etwa 70% der Hauptstadt und einen Großteil des Nordens halten (AM 3.9.2017).

Unter der Oberfläche jedoch schwelen Differenzen. Der GPC versteht sich als Partei des politischen Zentrums, als Dachorganisation, die eine Reihe von politischen Positionen und konfessionellen Gruppen umfasst und landesweit Anklang findet. Sie sieht die Huthi in der gleichen Weise wie die [sunnitische] "Islah-Partei" als intolerante religiös begründete politische Organisationen mit Verbindungen zu ausländischen Akteuren - im Fall der Huthi zum Iran, im Fall der Islah zu Katar und der Muslimbruderschaft. Wie viele JemenitInnen vermutet der GPC, dass die Huthis die einstige Herrschaft der Zaidi-Imame, die vor der republikanischen Revolution von 1962 für ein Jahrtausend im Norden Jemens regiert hatten, zurückbringen wollen. Die Huthi betrachten umgekehrt Saleh und seine engsten Anhänger als gefährliche und unzuverlässige Verbündete. Aus ihrer Perspektive ist Salehs GPC für eine korrupte Vergangenheit verantwortlich, in der die Regierung das Land nicht entwickelt, politisch ausgegrenzt und die Verbreitung der Salafi/Wahhabi-Doktrin, des ideologischen Gegners der Huthi, erleichtert und ihr Land zerstört hat. Die Huthis sind zutiefst misstrauisch gegenüber Salehs früherer Unterstützung und Zusammenarbeit mit den USA und seinen Aktivitäten zur Terrorismusbekämpfung. Einige Huthi wollen Saleh und andere GPC-Führer für vergangene Verbrechen zur Rechenschaft ziehen, einschließlich der Ermordung von Hussein al-Huthi. So wie der GPC das Engagement der Huthi für die Demokratie bezweifelt, zweifeln die Huthi am Engagement des GPC für eine echte Teilung der Macht (ICG 11.10.2017).

Quellen:

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AA - Auswärtiges Amt (4.2016): Jemen - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Jemen/Innenpolitik_node.html, Zugriff 28.9.2017

-

AM - Al Monitor (3.9.2017): Are Yemeni rebels imploding?, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2017/09/saudi-arabia-yemen-war-rebel-alliance-imploding-washington.html, Zugriff 10.10.2017

-

BBC News (28.3.2017): Yemen crisis: Who is fighting whom?, http://www.bbc.com/news/world-middle-east-29319423, Zugriff 28.9.2017

-

BCC News (6.7.2017): Yemen country profile, http://www.bbc.com/news/world-middle-east-14704852, Zugriff 28.9.2017

-

ICG - International Crisis Group (8.2017): Yemen, https://www.crisisgroup.org/crisiswatch/august-2017#yemen, Zugriff 28.9.2017

-

ICG - International Crisis Group (11.10.2017): Discord in Yemen's North Could Be a Chance for Peace [Crisis Group Middle East Briefing N°54],

https://d2071andvip0wj.cloudfront.net/b054-discord-in-yemens-north-could-be-a-chance-for-peace_0.pdf, Zugriff 13.10.2017

-

LIPortal - Das Länder-Informations-Portal (9.2017): Jemen - Staat und Verfassung,

https://www.liportal.de/jemen/geschichte-staat/#c1943, Zugriff 29.9.2017

-

MEM - Middle East Monitor (15.10.2017): Southern Yemen leader sees independence referendum, parliament body, https://www.middleeastmonitor.com/20171015-southern-yemen-leader-sees-independence-referendum-parliament-body/, Zugriff 16.10.2017

-

The National (20.8.2017): Yemen war: Cracks emerge in Houthis-Saleh alliance,

https://www.thenational.ae/world/yemen-war-cracks-emerge-in-houthis-saleh-alliance-1.621406, Zugriff 9.10.2017

-

NZZ - Neue Zürcher Zeitung (13.5.2017): Drei Regierungen für Jemen,

https://www.nzz.ch/international/separatisten-im-sueden-drei-regierungen-fuer-jemen-ld.1292924, Zugriff 11.10.2017

-

Reuters (14.10.2017): Southern Yemen leader sees independence referendum, parliament body,

https://uk.reuters.com/article/uk-yemen-security/southern-yemen-leader-sees-independence-referendum-parliament-body-idUKKBN1CJ06T?rpc=401&, Zugriff 16.10.2017

-

Der Standard (23.8.2016): Krieg im Jemen wird zur Sackgasse für die Saudis,

https://derstandard.at/2000043199757/Krieg-in-Jemen-wird-zur-Sackgasse-fuer-die-Saudis?ref=rec, Zugriff 28.09.2017

-

Der Standard. Harrer, Gudrun (29.8.2017): Die Zweckehe der jemenitischen Rebellen ist in der Krise, https://derstandard.at/2000063266198/Die-Zweckehe-der-Rebellen-im-Jemen-ist-in-der-Krise, Zugriff 9.10.2017

Sicherheitslage

Die volatile Sicherheitslage und militärische Operationen wirken sich weiterhin auf die Zivilbevölkerung im Jemen aus. Nach Angaben des Global Protection Cluster hat die Anzahl der gemeldeten Luftangriffe im ersten Halbjahr 2017 den Gesamtwert für 2016 überstiegen, mit einer fast Verdreifachung des Monatsdurchschnitts. Die Zahl der vermeldeten bewaffneten Zusammenstöße liegt um 56 Prozent pro Monat höher als 2016. Ta'izz, Sa'ada, Hajjah, Sana'a, Al Jawf und Ma'rib bleiben die von Militäroperationen, Zusammenstößen und Luftangriffen am stärksten betroffen Gebiete (UN-OCHA 14.8.2017). Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) bedauerte zu tiefst den Trend, dass öffentliche Plätze, wie Märkte sowie private Häuser zu Zielen der Konfliktparteien werden. Denn dies steht im Widerspruch zu den grundlegenden Grundsätzen des Kriegsrechts. Das ICRC zeigte sich insbesondere durch das jüngste Muster von Luftangriffen alarmiert, bei denen es wie zuletzt in Ta'izz zu zivilen Opfern gekommen ist (ICRC 8.8.2017).

Die Schwächen der Rechtsstaatlichkeit bestehen landesweit, vor allem aber in den Städten und Orten sowie dem Süden des Landes, wo das Fehlen einer wirksamen Kontrolle durch eine zentrale Behörde ein Machtvakuum schafft, in dem mehrere bewaffnete Gruppierungen und Stammesgruppen um die Kontrolle konkurrieren (GPC 9.2017).

Die von Saudi Arabien geführte Koalition ist wiederholt für Angriffe auf Zivilisten kritisiert worden. Mehr als 8.000 Menschen wurden seit 2015 getötet, darunter mindestens 1.500 Kinder, begleitet von Millionen Vertriebenen. Das verarmte Land wird durch den Konflikt an den Rand einer Hungersnot gedrängt. Ein Cholera-Ausbruch hat seit April 2017 mehr als 1.800 Menschen das Leben gekostet, und laut Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz bestehen weitere 400.000 Verdachtsfälle im ganzen Land. Die Vereinten Nationen warnten im Juli 2017 davor, dass 80% der Kinder im Jemen dringend Hilfe brauchten, was die Organisation als "größte humanitäre Krise der Welt" bezeichnete (MEE 17.9.2017).

Im August 2017 kam es zur einer markanten Eskalation der Spannungen zwischen Anhängern der Huthis und jenen des ehemaligen Präsidenten Saleh in Sana'a [die bislang als Verbündete galten]. Überdies nahmen die Luftangriffe der von Saudi-Arabien angeführten Koalition zu. Die Kämpfe gingen in der Provinz Ta'izz und entlang der saudischen Grenze weiter. In Ta'izz beispielsweise kämpften Huthi und Saleh-Rebellen gemeinsam gegen die Streitkräfte der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und deren jemenitische Verbündete um die Kontrolle über den Militärstützpunkt Khaled bin Waleed und die umliegenden Gebiete (ICG 8.2017).

Die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geführte Militäroperation im Jemen ist ins Stocken geraten, ohne dass seit Herbst 2015 strategische Erfolge erzielt worden wären, nachdem die saudischen Koalitionstruppen Aden und Teile der Provinz Ta'izz besetzt hatten. Den VAE wird mehr Interesse an der Bekämpfung der zur Muslimbruderschaft zugerechneten Al-Islah Partei (ein saudischer Verbündeter im Jemen) als der Saleh-Houthi-Allianz zugeschrieben. Angesichts der zunehmenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Ländern über den Jemen sehen die Aussichten der Koalition auf einen militärischen Erfolg schwach aus (AM 9.10.2017).

Andere bewaffnete Akteure haben weiterhin die Unsicherheit im Jemen ausgenutzt. Im vergangenen Jahr [2016] haben extremistische Gruppen ihre Präsenz aufrechterhalten und angepasst. Zum Beispiel, nachdem die Al Qaida im April 2016 aus Al Mukalla in der südlichen Provinz Hadramaut vertrieben wurde, ist sie nun in Ta'izz-Stadt aktiv (OHCHR 5.9.2017).

Die jemenitische Menschenrechtsorganisation "SAM" mit Sitz in Genf liefert für 2016 einen Überblick über die Opferzahlen nach Provinzen (siehe Tabelle unten). Die Todesursachen reichen von Beschuss durch Scharfschützen, Bombenangriffen auf Wohngebiete, Landminen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, unkonventionellen Sprengvorrichtungen (IEDs) über Terroranschläge und politische Morde bis zu Tod unter Folter und außergerichtliche Exekutionen. Hinzu kamen Luftangriffe durch die von den Saudis angeführte Koalition sowie US-amerikanische Drohnen-Angriffe. Laut SAM waren von den 2950 Getöteten 77% Männer, 6% Frauen und 17% Kinder. Die meisten Opfer, nämlich die Hälfte, gingen auf das Konto der Huthi-Saleh-Milizen, 27% waren Opfer von Luftangriffen der Arabischen Koalitionsstreitkräfte, 12% von terroristischen Gruppen und 5% von US-amerikanischen Drohnen-Angriffen. Die Rest ging auf das Konto der Regierungstruppen oder war Opfer von sozialen Konflikten bzw. ist die Quelle der Gewalt unbekannt (SAM 15.2.2017).

Gouvernement

Zahl der Tötungen 2016

Prozent

Ta'izz

921

31%

Aden

310

11%

Shabwa

198

7%

Hadramut

192

7%

Sana'a (Stadt)

175

6%

Sana'a

165

6%

Hajjah

151

5%

Ma'rib

130

4%

Lahaj

118

4%

Al-Jouf

115

4%

Hudaydah

109

4%

Al-Baidha

104

4%

Ibb

65

2%

'Addalie

58

2%

Dhamar

55

2%

Abyan

31

1%

Sa'ada

28

1%

-Amran

24

1%

Raima

1

>1%

GESAMT

2.950

 

(SAM 15.2.2017)

Quellen:

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AM - Al Monitor (9.10.2017): Saudis could seek Russian bailout in Yemen,

http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2017/10/saudi-arabia-bail-out-yemen-conflict-mediation.html, Zugriff 10.10.2017

-

GPC - Global Protection Cluster (9.2017): Protection Cluster Strategy - Yemen,

http://www.globalprotectioncluster.org/_assets/files/field_protection_clusters/Yemen/files/protection-cluster-yemen2c-national-strategy-final2c-september-2017.pdf, Zugriff 2.10.2017

-

ICG - International Crisis Group (8.2017): Trends and Outlook - Yemen, https://www.crisisgroup.org/crisiswatch/august-2017#yemen, Zugriff 28.9.2017

-

ICG - International Crisis Group (9.2017): Trends and Outlook - Yemen, https://www.crisisgroup.org/crisiswatch/september-2017#yemen, Zugriff 9.10.2017

-

ICRC - International Committee of the Red Cross (8.8.2017): Yemen:

Airstrikes against civilians are an alarming trend, https://www.icrc.org/en/document/yemen-airstrikes-against-civilians-are-alarming-trend, Zugriff 29.9.2017

-

MEE - Middle East Eye (17.9.2017): Dozen Yemeni civilians killed in Saudi-led coalition raid,

http://www.middleeasteye.net/news/dozen-yemeni-civilians-killed-saudi-led-coalition-raid-1833881575, Zugriff 28.9.2017

-

OHCHR - UN Office of the High Commissioner for Human Rights (5.9.2017): Yemen: An "entirely man-made catastrophe" - UN human rights report urges international investigation, http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=22025&LangID=E, Zugriff 2.10.2017

-

SAM (15.2.2017): The Forgotten Land - Report on Human Rights Violations in Yemen during 2016, http://www.samrl.org/wp-content/uploads/2017/03/En-The-Forgotten-Land-Internet-Odd-SAM-for-Rights-Liberties.pdf, Zugriff 3.10.2017

-

UN-OCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (14.8.2017): Yemen Humanitarian Bulletin Issue 26 | 14 August 2017, http://www.ecoi.net/file_upload/1788_1503325164_1408.pdf, Zugriff 29.9.2017

Huthi (Harakat Ansar Allah)

Die Huthi - offiziell bekannt als Harakat Ansar Allah (Bewegung der Helfer Gottes) - sind eine vom Iran unterstützte, schi'itisch-muslimische militärische und politische Bewegung. Ihre Mitglieder, die sich der Minderheit der Zaiditen des schi'itischen Islam zugehörig fühlen, setzen sich für die regionale Autonomie der Zaiditen im Nordjemen ein. Die Gruppe hat seit 2004 eine Reihe blutiger Aufstände gegen die jemenitische Regierung ausgeführt, die zu einem Sturz des Regimes Anfang 2015 geführt haben. Die Huthi-Bewegung begann als Versuch, die Autonomie der Stämme im Nordjemen aufrechtzuerhalten und gegen den westlichen Einfluss im Nahen Osten zu protestieren. Heute streben die Huthi eine größere Rolle in der jemenitischen Regierung an und setzen sich weiterhin für die Interessen der zaiditischen Minderheit ein. Die Huthi sind für ihre heftige anti-amerikanische und antisemitische Rhetorik bekannt (CEP 31.1.2017).

Die Ziele der Huthi umfassen auch Entschädigungen für die Schäden während der Sa'ada Kriege, die Vertretung innerhalb der Zentralregierung, und die Garantie, dass die Gruppe vor zukünftiger politischer und wirtschaftlicher Marginalisierung geschützt wird. Nicht alle Zaiditen im Jemen identifizieren sich mit der Huthi-Bewegung (CT 2017a).

In den extrem armen Bergregionen des Nordens hatte Hussein Badreddin al-Huthi einen Kult der Zaiditen etabliert, welche sich einem eigenständigen Zweig der Schi'a angehörig fühlen. Der Zaidismus befindet sich für gewöhnlich nicht so sehr in einer religiös motivierten Frontstellung zu den SunnitInnen. Hussein Badreddin al-Huthis Absicht ist es vielmehr gewesen, den Zaidismus wieder politisch auszurichten und für die Autonomie Sa'adas einzutreten. Im ohnehin äußerst armen Jemen ist es um die Region Sa'ada besonders schlecht bestellt. Die ökonomische Kluft im Land ist die Wurzel für den später immer sichtbarer werdenden Konflikt gewesen. Aus der anfangs kleinen kultisch-religiösen Bewegung der Huthi hat sich eine robuste Miliz entwickelt. Deren Ideologie beruht auf einem politischen Islam, der stark mit Anti-Amerikanismus verwoben ist. Auf die Separationsbestrebungen der Huthi sind gewaltsame Auseinandersetzungen mit der jemenitischen Regierung gefolgt (VIDC/Al-Ahmad 13.10.2016).

Der Sprecher der Huthi und Mitglied des Politbüros der Ansar Allah, Mohammed Al-Bukhaiti definierte die Huthi als nationale Bewegung, die sich den Prinzipien des arabischen Nationalismus und des Pan-Islamismus verpflichtet fühlt. Laut Al-Bukhaiti war der konfessionelle Aspekt nie ein Thema bei der Entscheidung, mit wem man sich verbündet. Es ist zwar ein Teil dessen, so Al-Bukhaiti, wer wir sind, aber es spielt eine untergeordnete Rolle und ist kein entscheidender Faktor. Was wir mit dem Iran oder der Hisbollah oder der Hamas und dem Islamischen Dschihad gemeinsam haben, so Al-Bukhaiti, ist, dass wir eine gemeinsame Haltung gegenüber Israel und den USA haben, und dass wir mit allen politischen Akteuren in der Region zusammenarbeiten werden, die den regionalen Entwürfen der USA entgegenstehen (AJ 2.10.2014).

In den nördlichen Gebieten, die traditionell unter zaiditischer Kontrolle standen, gab es Berichte über fortgesetzte Bemühungen der Huthi, ihre religiösen Bräuche auch Nicht-Zaiditen aufzuzwingen, unter anderem durch ein Musikverbot und die Forderung, dass Frauen eine Voll- Verschleierung tragen müssen. Es gab Berichte über Huthi-Rebellen, die Imame in sunnitischen Moscheen dazu drängten, vorgeschriebene Predigten zu halten. Darüber hinaus drängten Huthis angeblich Gläubige in sunnitischen Moscheen dazu, politische Petitionen zu unterzeichnen, um gegen die saudi-arabisch geführte Militärkampagne gegen die Huthi-Saleh-Rebellen zu protestieren. Medien berichteten, dass Huthi-Milizen einige Moscheen, wie die Tawhid-Moschee in Ta'izz, verwüsteten (USDOS 15.8.2017).

Quellen:

-

AJ - Al Jazeera (2.10.2014): Q&A: What do the Houthis want? [Interview mit Mohammed al-Bukhaiti, Sprecher der Huthi], http://www.aljazeera.com/news/middleeast/2014/10/qa-what-do-houthis-want-2014101104640578131.html, 9.10.2017

-

CEP - Counter Extremism Projekt (31.1.2017): Houthis, https://www.counterextremism.com/sites/default/files/threat_pdf/Houthis-01312017.pdf, 10.10.2017

-

CT - Critical Threats (2017a): al Houthi Movement, https://www.criticalthreats.org/organizations/al-houthi-movement, Zugriff 11.10.2017

-

USDOS - US Department of State (15.8.2017): 2016 Report on International Religious Freedom - Yemen, http://www.ecoi.net/local_link/345243/489037_de.html, Zugriff 11.10.2017

-

VIDC - Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation. Al-Ahmad, Safa (13.10.2016): Tagungsbericht zu: Jemen - Krise, Revolte, Krieg,

http://www.vidc.org/fileadmin/Bibliothek/DP/Foto_Veranst/veranstaltungen_MS/Jemen_13.10.16/Jemen_13_10_16_Kurzbericht_final.pdf, Zugriff 10.10.2017

Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP)

Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (eng.: AQAP) ist ein Zusammenschluss von Al-Qaida-Kämpfern in Saudi-Arabien und der früheren Al-Qaida im Jemen. Der Jemen ist das wichtigste Operationsgebiet. Hier versucht die AQAP, landesweit durch gezielte Anschläge auf regierungsnahe Einrichtungen und Sicherheitsbehörden sowie im Kampf gegen die schi'itischen Huthi das Land zu destabilisieren und an Einfluss zu gewinnen. Neben regionalen Aktivitäten setzt sie einen weiteren Schwerpunkt bei der Durchführung von internationalen Anschlägen. Seit Jahresbeginn festigt auch der sog. Islamische Staat (IS) mit diversen Ablegern seine Präsenz in Jemen. Dies bedeutet für die AQAP, dass sie ihre Vormachtstellung als dschihadistischer Hauptakteur im Jemen gegenüber dem sog. IS verteidigen muss. Ein Zusammenschluss von AQAP und IS ist wenig wahrscheinlich; aber eine Abwanderung von AQAP-Kräften zum IS ist möglich (BND o.D.).

AQAP ist im gesamten Jemen vor allem in den südlichen und zentralen Regionen des Landes tätig. In vielen dieser Provinzen regiert AQAP kleinere Gebiete mit Shari'a-Gerichten und einer schwer bewaffneten Miliz. AQAP versucht, durch die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung und die Integration in die lokale Bevölkerung, einschließlich der Anpassung an die lokalen Regierungsstrukturen, eine Anziehungskraft auf die jemenitische Bevölkerung auszuüben. Das Hauptziel der AQAP besteht darin, die Juden und Christen von der arabischen Halbinsel zu vertreiben und das islamische Kalifat und die Shari'a-Herrschaft zu etablieren, welche die abtrünnigen Regierungen zuvor abgeschafft haben. Bei der Verfolgung dieser Ziele setzt sich die AQAP für eine gewaltsame Interpretation des Dschihad ein. Als formaler Bestandteil der al-Qaida stehen die Ideologie und Praktiken der AQAP im Einklang mit den weiter gefassten Zielen der al-Qaida, nämlich auf eine globale islamistische Herrschaft hinzuarbeiten (CEP 4.1.2017)

In einem Interview für das eigene Propaganda Medium namens "Al Malahem Media" äußerte sich der Anführer der AQAP, Qasim al Raymi, am 30.4.2017 ausführlich zu den Zielen und zur Politik der Organisation. Für Raymi steht es außer Frage, dass die Huthi und der ehemalige Präsident Saleh Aggressoren sind, die eliminiert und getötet werden müssen. Obwohl die Huthi auf amerikanische Schiffe vor der Küste Jemens gefeuert haben, argumentiert Raymi, dass sie mit den USA, dem Hauptfeindbild, unter einer Decke stecken. Die saudischen und emiratischen Streitkräfte sind hierbei die ausländischen Stellvertreter der USA. Da die AQAP es als ihre Pflicht sieht, im Kampf gegen die Huthi die Kräfte zu vereinigen, ist auch ein Waffenstillstand mit der [sunnitischen] Hadi-Regierung für Raymi denkbar, allerdings unter zwei Bedingungen: das Ende der ausländischen Intervention unter der Führung der USA sowie die Bildung eines Gelehrtengremiums, welches die Gesetzgebung und Politik des Landes im Sinne der Anwendung der Shari'a überprüft. Die Al-Qaida versucht, eine breitere und tiefere Unterstützung für ihre dschihadistische Sache im Jemen und anderswo zu erreichen. AQAP und andere Al-Qaida-Zweige haben dieses Konzept entwickelt und argumentieren, dass nur durch eine angemessene Konsultation mit anerkannten Autoritäten neue islamische Regierungen gebildet werden können. Dieser Bottom-up-Ansatz für den Dschihad ist populistischer als der Top-Down-Autoritarismus des Islamischen Staates. Dem entsprechend sieht Raymi die afghanischen Taliban als Vorbild der praktischen Politik (LWJ 2.5.2017).

Al-Qaida nutzte die Wirren von 2015, um weite Teile der Provinzen Abyan, Shabwa und Hadramaut einzunehmen und zu kontrollieren. Gemeinsam mit verbündeten Stämmen eroberte sie Anfang April Mukalla, mit 300.000 Einwohnern fünftgrößte Stadt des Landes und Hauptstadt der südöstlichen Provinz Hadramaut, und erbeutete große Waffenarsenale und viel Geld. Außerdem übernahm al-Qaida dort zusammen mit ihren Alliierten die Verwaltung. Auf die Kritik der USA an dieser Entwicklung reagierte die Koalition, indem Truppen der Vereinigten Arabischen Emirate und deren lokale Verbündete die Stadt im April 2016 zurückeroberten. Doch Al-Qaida schien sich schon vor der Offensive weitgehend zurückgezogen zu haben und erlitt nur geringe Verluste. In den umliegenden Gegenden und Provinzen dagegen blieb die Organisation stark und konnte ungestört von der Koalition operieren. Al-Qaida profitierte davon, dass die jemenitischen Einheiten der Anti-Huthi-Koalition sie nicht als Feind betrachteten, weil sie teils gemeinsam mit ihnen gegen die Huthi vorging (SWP 7.2017).

Jemenitische Streitkräfte begannen Anfang August 2017 eine Militäroperation, um die AQAP aus der Provinz Shebwa zu vertreiben. Obschon die jemenitischen Streitkräfte am 4.8.2017 von einem Sieg sprachen, behaupteten Einheimische, dass die AQAP-Kämpfer das Gebiet schon vor der militärischen Operation evakuiert hätten (ICG 8.2017).

Quellen:

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BND - Bundesnachrichtendienst [Deutschland] (o.D.): Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel,

https://www.bnd.bund.de/DE/Themen/Lagebeitraege/IslamistischerTerrorismus/Unterpunkte/AlQaidaArabischeHalbinsel_node.html, Zugriff 2.10.2017

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CEP - Counter Extremism Projekt (4.1.2017): Al-Qaeda in the Arabian Peninsula (AQAP),

https://www.counterextremism.com/sites/default/files/threat_pdf/Al-Qaeda%20in%20the%20Arabian%20Peninsula%20%28AQAP%29-01042017.pdf, Zugriff 10.10.2017

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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