Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
07.12.2018Norm
WRG 1959 §138 Abs1 litaRechtssatz
Eine Erledigung mit der Anrede „Sehr geehrter Herr…“ und abschließend „freundlichen Grüßen“ ist schon aufgrund der äußeren Form nicht als Bescheid zu werden (vgl VwGH 92/12/0025, 92/03/0052, 92/01/0741).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Verfahrensrecht; Bescheidqualität;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1164.001.2018Zuletzt aktualisiert am
28.01.2019