Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
21.12.2018Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Die allfällige Nichterfüllung kraftfahrzeugtechnischer Anforderungen an Reifen vermag für sich genommen im Hinblick auf eine spätere Verwendung im Straßenverkehr keine Abfalleigenschaft iSd AWG 2002 zu begründen (vgl VwGH 2011/07/0227).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Abfalleigenschaft; Verfahrensrecht; Sache des Verfahrens; Verpflichteter;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.576.001.2016Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019