Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
21.12.2018Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs 3 AWG 2002 aus und kommt es nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl VwGH 2010/07/0175, 2013/07/0236).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Abfalleigenschaft; Verfahrensrecht; Sache des Verfahrens; Verpflichteter;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.576.001.2016Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019