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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Das Vorbringen, es bestehe keine Rechtsprechung des VwGH zur Frage, was unter einer zumindest nebenberuflichen landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verstehen sei, trifft nicht zu. So hat der VwGH etwa in seinem Erkenntnis VwGH 15.9.2009, 2009/06/0109, zum Stmk BauG 1995 ausgehend von dem von ihm entwickelten - und nunmehr in § 2 Abs. 1 Z 22 Stmk ROG 2010 festgeschriebenen - Verständnis des Begriffes der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit umfassender Begründung ausgeführt, dass die Frage, ob zumindest ein solcher land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb vorliegt, einerseits von der Betriebsgröße, aber auch von dem erzielbaren Bewirtschaftungserfolg abhängt.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060224.L01Im RIS seit
28.01.2019Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019