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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Personalmaßnahme - wie die Abberufung von einem Arbeitsplatz -
ist nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das VwG zu beurteilen (vgl. VwGH 16.11.2015, Ra 2015/12/0044). Insofern ist auch das im Wesentlichen unveränderte organisationsrechtliche "Wiedererstehen" eines Abberufungsarbeitsplatzes, verstanden als die Summe der dem Arbeitsplatzinhaber nach der aktuellen Weisungslage zugewiesenen Aufgaben (vgl. VwGH 22.6.2016, 2013/12/0245, 30.4.2014, 2013/12/0149), während der Dauer des Versetzungsverfahrens ein Abberufungshindernis (vgl. VwGH 20.3.2014, 2013/12/0093).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018120051.L01Im RIS seit
25.01.2019Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019