Norm
StPO §281 Abs1 Z5Rechtssatz
In Bezug auf das Tatbildmerkmal der "Vorschriftswidrigkeit" bestehen im Regelfall (dh wenn keine für die Annahme der in §§ 5 ff SMG genannten Erlaubnistatbestände sprechenden Verfahrensergebnisse hervorgekommen sind) keine besonderen Begründungsanforderungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132363Im RIS seit
31.01.2019Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022