Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.11.2018Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Bei der Berechnung des vorhandenen Einkommens sind die anteiligen Sonderzahlungen ebenso zu berücksichtigen wie etwa Überstundenpauschalen (vgl VwGH 2008/22/0356).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Familienangehöriger; Einkommen; Unterhalt; Sprachnachweis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.778.001.2018Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019