Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.12.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Rechtssatz
Die Beschwerdelegitimation ist untrennbar mit der Stellung als Partei verbunden. Selbst die durch die weitere Einbeziehung des Beschwerdeführers im behördlichen Verfahren samt Zustellung des gegenständlichen Bescheides, die auf Grund der Nichtaufrechterhaltung der Parteistellung zu unterbleiben gehabt hätte, kann zu keinem anderen Ergebnis führen, zumal eine irrige Handlung der Behörde keine Parteistellung aufrecht zu erhalten bzw. zu begründen vermag.
Schlagworte
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Nachbarn; Parteistellung; Einwendungen; subjektives Recht; BeschwerdelegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.122.043.8893.2018Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019