RS Lvwg 2018/10/18 LVwG-AV-700/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

18.10.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §38 Abs5
BauO NÖ 2014 §39 Abs3
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Der Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgaben stellt eine aus der Systematik der Abgabengesetze gewonnene rechtliche Regel dar. Es ist jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht wurde bzw. der Abgabenanspruch entstanden ist.

Schlagworte

Finanzrecht; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Verjährungsfrist; Zeitbezogenheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.700.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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