Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
18.10.2018Norm
BauO NÖ 2014 §38 Abs5Rechtssatz
Der Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgaben stellt eine aus der Systematik der Abgabengesetze gewonnene rechtliche Regel dar. Es ist jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht wurde bzw. der Abgabenanspruch entstanden ist.
Schlagworte
Finanzrecht; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Verjährungsfrist; Zeitbezogenheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.700.001.2018Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019