Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.10.2018Norm
BauO NÖ 2014 §38 Abs5Rechtssatz
Ohne Abgabenschuld ist weder die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung zulässig, noch kann die Verjährungsfrist zur Abgabenfestsetzung überhaupt zu laufen beginnen, geschweige denn ablaufen.
Schlagworte
Finanzrecht; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Verjährungsfrist; Zeitbezogenheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.700.001.2018Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019