Rechtssatznummer
9Entscheidungsdatum
04.12.2018Norm
ABGB §309Rechtssatz
Die ständige Rechtsprechung des VwGH, wonach eine im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Verletzung des Parteiengehörs im Berufungsverfahren saniert werden kann, wird auf das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht übertragen - eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann dann durch die mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat (VwGH Ra 2015/09/0056).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Verfahrensrecht; Vollstreckung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1171.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019