Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
04.12.2018Norm
ABGB §309Rechtssatz
Für einen Behandlungsauftrag nach § 73 Abs 1 AWG 2002 ist Voraussetzung, dass eine abfallrechtswidrige Handlung in zurechenbarer Weise gesetzt wird. Für die Stellung als Verpflichteter ist es nicht erforderlich, dass er hinsichtlich der betroffenen Abfälle einen Besitzwillen iSd § 309 ABGB hat (VwGH 2010/07/0109).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Verfahrensrecht; Vollstreckung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1171.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019