RS Lvwg 2018/12/20 LVwG-AV-647/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

20.12.2018

Norm

VwGVG 2014 §8a Abs1
VwGVG 2014 §8a Abs2
ZPO §63 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse ist sowohl auf das Einkommen als auch auf sonstiges Vermögen und bestehende Verbindlichkeiten Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Umweltrecht; Entfernungsauftrag; Verfahrensrecht; Verfahrenshilfe;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.647.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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