Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
20.12.2018Norm
VwGVG 2014 §8a Abs1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse ist sowohl auf das Einkommen als auch auf sonstiges Vermögen und bestehende Verbindlichkeiten Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Umweltrecht; Entfernungsauftrag; Verfahrensrecht; Verfahrenshilfe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.647.001.2018Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019