RS OGH 2018/12/11 11Os108/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2018
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Norm

StPO §8
StPO §281 Abs1 Z11
MRK Art6
StGB §32
StGB §33

Rechtssatz

Die Unschuldsvermutung (§ 8 StPO; Art 6 Abs 2 MRK) ist verletzt, wenn das Gericht bei der Strafbemessung auf die Begehung einer Straftat als tatsächlichen Anknüpfungspunkt abstellt, die nicht Gegenstand des im angefochtenen Urteil gefällten oder eines sonstigen, rechtskräftigen Schuldspruchs ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132357

Im RIS seit

22.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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