RS Lvwg 2018/9/12 405-1/325/1/6-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.09.2018

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs1
WRG 1959 §31 Abs2

Rechtssatz

§ 31 Abs 1 WRG fordert (vorbeugend) ein Verhalten, welches von vornherein verhindern soll, dass die im Abs 2 angesprochene Gefahr einer konkreten Gewässerverunreinigung überhaupt eintreten kann (VwGH 18. 12. 2014, 2012/07/0115).

Zu den Verpflichteten gehört neben dem unmittelbaren Verursacher auch der Anlagenbetreiber, gleichviel, ob er nun selbst Eigentümer der Anlage oder deren Bestandnehmer ist. Die Haftung für Anlagen umfasst auch die für deren Instandhaltung und Betrieb (OGH 28.03.2000, 1 Ob 3/00y).

Auch wenn der Beschwerdeführer nicht persönlich der objektive Verursacher der Gewässerverunreinigung war, ist er als Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes, zu welchem auch die Entwässerungsanlage für die Ableitung von Drainage- und Oberflächenwässern mit Ableitung in den gegenständlichen Graben und in weiterer Folge in die Salzach gehört, Anlagenbetreiber. Da auf seinem Hof öfter Schlachtungen durchgeführt werden und das Abstellen eines mit Blut gefüllten Kübels im Bereich des Einlaufschachtes kein Einzelfall war, ist der Beschwerdeführer seiner Sorgfaltspflicht dahingehend nicht nachgekommen, als er keine klare Anweisung an die bei einer Schlachtung beteiligten Personen gegeben hat, im Bereich dieses Schachtes keine mit Blut gefüllten Kübel abzustellen, damit eine Gewässerverunreinigung vermieden wird. Zur vorsorglichen Verhinderung einer Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch das Eindringen von flüssigen Stoffen wie Blut in das Entwässerungssystem wäre dies geboten gewesen.

Schlagworte

Wasserrecht, Gewässerverunreinigung, Sorgfaltspflicht, Anlagenbetreiber, Verursacher, Tierblut

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.1.325.1.6.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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