Rechtssatznummer
8Entscheidungsdatum
06.11.2018Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §358 Abs1Rechtssatz
Aus der ständigen Judikatur des VwGH ergibt sich zwar, dass ein Feststellungsverfahren nach § 358 Abs 1 GewO 1994 auch für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht der Änderung einer Betriebsanlage nach § 81 GewO 1994 gegeben sind, anwendbar ist (VwGH 16.12.2015, Ra 2015/04/0100 ua). Dass Nachbarn aber keine Parteistellung hinsichtlich der Frage der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage haben, ist aus § 358 Abs 1 GewO 1994 ersichtlich. Diese Bestimmung sieht eine diesbezügliche Feststellung nur aufgrund des Antrages des Konsenswerbers, nicht aber über Antrag des Nachbarn vor.
Schlagworte
Gewerberecht, Parteistellung, Nachbar, Genehmigungspflicht einer gewerblichen BetriebsanlageAnmerkung
o. Revision erhoben, VwGH vom 15.07.2021, Ro 2019/04/0008 bis 0011-7; Abweisung (Spruchpunkt I. lita u. litc); Zurückweisung (Spruchpunkt I. litb)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.2.131.1.19.2018Zuletzt aktualisiert am
30.07.2021