Rechtssatznummer
8Entscheidungsdatum
23.11.2018Norm
GewO 1994 §74Rechtssatz
Unabhängig von der Bestimmung der Verwaltungssache und der sich daraus ergebenden Grenze für den Prozessgegenstand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sind Parteibeschwerden im Sinn des Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nur insoweit zu prüfen, als diese die behauptete Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten […] zum Gegenstand haben (vgl VwGH Ra 2016/06/0116).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Einwendungen; Immissionen; Gutachten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.953.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019