RS Lvwg 2018/11/23 LVwG-AV-953/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2018
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Rechtssatznummer

8

Entscheidungsdatum

23.11.2018

Norm

GewO 1994 §74
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §77 Abs1
GewO 1994 §77 Abs2
AVG 1991 §52

Rechtssatz

Unabhängig von der Bestimmung der Verwaltungssache und der sich daraus ergebenden Grenze für den Prozessgegenstand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sind Parteibeschwerden im Sinn des Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nur insoweit zu prüfen, als diese die behauptete Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten […] zum Gegenstand haben (vgl VwGH Ra 2016/06/0116).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Einwendungen; Immissionen; Gutachten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.953.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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