Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
23.11.2018Norm
GewO 1994 §74Rechtssatz
§ 74 Abs 3 GewO 1994 stellt für die Genehmigungspflicht auf eine „der Art des Betriebes“ gemäße Inanspruchnahme ab, weshalb ein rechtswidriges Verhalten von Kunden der Betriebsanlage außer Betracht zu bleiben hat (vgl VwGH 93/04/0009).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Einwendungen; Immissionen; Gutachten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.953.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019