Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
23.11.2018Norm
GewO 1994 §74Rechtssatz
Während der gewerbetechnische Sachverständige sich über die Art der von einer Betriebsanlage nach dem Projekt des Genehmigungswerbers zu erwartenden Einflüsse auf die Nachbarschaft, über die Quellen solcher Immissionen, über die Vorkehrungen zur Verhütung und Verringerung der zu erwartenden Immissionen und über die Art und Intensität der verringerten Immissionen zu äußern hat, fällt dem ärztlichen Sachverständigen – fußend auf dem Gutachten des gewerbetechnischen Sachverständigen – die Aufgabe zu, darzulegen, welche Einwirkungen die zu erwartenden unvermeidlichen Immissionen nach Art und Dauer auf den menschlichen Organismus […] auszuüben vermögen (vgl ua VwGH 2006/04/0105).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Einwendungen; Immissionen; Gutachten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.953.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019