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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des KinderbetreuungsgeldG betreffend die Erhöhung der Einkünfte um die im Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge als zu eng gefasstRechtssatz
Der Antragsteller begehrt die Aufhebung der Wortfolge "um die im betreffenden Kalenderjahr vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erhöhen" in §8 Abs1 Z2 KBGG. Für den Fall der Aufhebung im begehrten Umfang verbliebe in der genannten Bestimmung die Wortfolge "Einkünfte aus Betätigungen, die Grundlage für Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung darstellen, sind". Die Bedeutung dieser Wortfolge wäre jedoch unklar. Da somit ein sprachlich unverständlicher Torso bestehen bliebe, der inhaltsleer und unanwendbar wäre, ist der Aufhebungsumfang zu eng gewählt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kinderbetreuungsgeld, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:G98.2018Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019