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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32005L0036 Anerkennungs-RL Berufsqualifikationen Anh7;Rechtssatz
Im Verfahren betreffend Anträge auf Ausübung der Tanzschulleitung und des Berufes des Tanzlehrers nach dem NÖ VeranstaltungsG 2007 hat die belangten Behörde (und das VwG) festzustellen, ob die Antragstellerin im Besitz eines oder mehrerer von der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates ausgestellter Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise ist, welche die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 lit. a bis c der Richtlinie 2005/36/EG erfüllen (vgl. VwGH 5.3.2015, 2013/02/0175). Die belangte Behörde (das VwG) kann dazu iSd Art. 50 der Richtlinie 2005/36/EG die in Anhang VII dieser Richtlinie genannten Unterlagen und Bescheinigungen verlangen und muss der Antragstellerin insbesondere gemäß Art. 51 der Richtlinie mitteilen, welche - konkret zu benennenden - Unterlagen fehlen. Dass sich aus einem dem VwG vorgelegten Schreiben einer ausstellenden Stelle ergibt, dass "eine 100%ige Aufschlüsselung der damaligen Ausbildungsinhalte" nicht mehr möglich ist, steht einer inhaltlichen Prüfung der Unterlagen nach § 8b NÖ VeranstaltungsG 2007 - allenfalls unter Heranziehung weiterer Ermittlungsergebnisse - nicht von vornherein entgegen. Insofern das VwG in seinem Ausspruch über die Zulässigkeit darauf Bezug nimmt, "ob Bestätigungen von privaten Vereinen bzw. 'Landes-Sport-Verbänden' in Deutschland 'Ausbildungsnachweise' iSd Art. 13 Abs. 2 der RL 2005/36/EG darstellen", ist ihm zu entgegnen, dass es dem VwG obliegt, die im jeweiligen konkreten Verfahren vorgelegten Dokumente - allenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen - zu prüfen und erforderlichenfalls selbst die zuständige Behörde zu ermitteln.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietBegründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteGemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018020011.J01Im RIS seit
15.01.2019Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019