Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Voraussetzung der Urteilsveröffentlichung ist, dass der Kläger ein schutzwichtiges Interesse an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaß hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000937Im RIS seit
15.01.2019Zuletzt aktualisiert am
15.01.2019