Norm
FAGG §16Rechtssatz
Bei der Berechnung des aliquoten Abgeltungsbetrags ist auf den Gesamtumfang der geschuldeten Leistung abzustellen und zu beurteilen, ob dafür eine bestimmte Quantität (ein bestimmtes Volumen) oder die Zeitkomponente maßgebend ist. Kommt es auf die Zeitkomponente an, so ist der pro rata temporis?Grundsatz maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132354Im RIS seit
14.01.2019Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019