RS OGH 2018/10/23 4Ob72/18v, 6Ob7/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2018
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Norm

ABGB §148
ABGB §149
ABGB §277 Abs2

Rechtssatz

Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist von einer materiellen Kollision der Interessen des Kindes und der Mutter auszugehen, sodass in der Regel ein Kollisionskurator zu bestellen ist. Die Darlegungslast für besondere Umstände, die im konkreten Fall eine Interessenkollision dennoch ausgeschlossen scheinen lassen, trifft die Mutter.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 72/18v
    Entscheidungstext OGH 23.10.2018 4 Ob 72/18v
  • 6 Ob 7/20b
    Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 7/20b
    Beisatz: Hier: Zur Vertretung des Kindes durch die Mutter im Unterhaltsverfahren, in dem die Inzidentanerkennung ausländischer Abstammungsentscheidungen zu beurteilen ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132348

Im RIS seit

14.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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