Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.12.2018Norm
LSD-BG 2016 §29 Abs1Rechtssatz
Mangels für die Arbeitnehmer anfallenden Aufwendungen (wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen seiner Arbeitnehmer für die Zeit, in der sie in Österreich gearbeitet haben, zusätzlich getragen hat) sind die Tagesgelder bzw. Diäten, die lediglich im Entsendungszeitraum an die Arbeitnehmer bezahlt werden, als Entsendungszulagen iSd Art 3 Abs 7 2. Satz der Richtlinie 96/71/EG zu sehen, die als Bestandteil zum Mindestlohn hinzugerechnet werden müssen.
Schlagworte
Lohndumpinggesetz, Entgelt, Diäten, obwohl Aufwand von Dienstgeber getragenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.1.342.2018.R10Zuletzt aktualisiert am
08.01.2019