Entscheidungsdatum
05.11.2018Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W102 2203156-1/11E
W102 2203153-1/10E
W102 2203160-1/10E
W102 2203147-1/10E
Gekürzte Ausfertigung des am 05.11.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Werner ANDRÄ über die Beschwerde 1) des XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 2) der XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 3.) der XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan und 4.) des XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.07.2018, Zl. XXXX (ad 1.), XXXX (ad 2.), XXXX (ad 3.), XXXX (ad 4.) zu Recht:
A)
I.
Den Beschwerden von XXXX und der XXXX wird stattgegeben und diesen gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gem. § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX und der XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
II.
Den Beschwerden von XXXX und des XXXX wird stattgegeben und diesen gem. §§ 3 und 34 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gem. § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX und der XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Gemäß § 31 Abs. 3 VwGVG sind u.a. § 29 Abs. 2a, 4 und 5 leg. cit. auf die (nicht verfahrensleitenden) Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes sinngemäß anzuwenden.
Schlagworte
Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2018:W102.2203147.1.01Zuletzt aktualisiert am
11.01.2019