RS OGH 2018/10/30 1R90/18i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2018
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Norm

ZPO §279

Rechtssatz

Ein Präklusionsbeschluss nach § 279 Abs 1 ZPO kann auch außerhalb einer mündlichen

Verhandlung gefasst werden kann, vorausgesetzt der Gegner hat zuvor ausreichend

Gelegenheit, zu einem darauf abzielenden Antrag Stellung zu nehmen.

Gegenteilig: RS0036930

Entscheidungstexte

Schlagworte

Präklusion, Beweisbefristung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000936

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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