RS OGH 2018/11/6 5Ob193/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2018
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Norm

ABGB §843
WEG 2002 §36

Rechtssatz

Für ein Anhörungsrecht des (künftig) beklagten Teilhabers analog § 24 Abs 1 Satz 2 WEG über die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft, deren Gegenstand ausschließlich Maßnahmen der Verwaltung sein dürfen, besteht kein Grund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132323

Im RIS seit

09.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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